So setzt du deine Kinderbetreuungskosten steuerlich ab.

So setzt du deine Kinderbetreuungskosten steuerlich ab.

Wenn du selbst Kinderbetreuung in Anspruch nimmst, sind dir die hohen anfallenden Kosten, sicher auch aufgefallen. Je nach gewähltem Dienstleister können diese eher hoch oder gering ausfallen. Wäre es dann nicht eine gute Sache, wenn du dir etwas von diesen Ausgaben per Steuererklärung wiederholen könntest? Wie das geht und was du dabei beachten musst erklären wir dir in diesem Beitrag.

Welche Bedingungen müssen bei der Kinderbetreuung generell erfüllt werden, damit du die Kosten absetzten kannst?

Die Möglichkeit die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen ist an einige Bedingungen geknüpft. Die erste und wahrscheinlich wichtigste Bedingung ist, dass es sich bei dem betreuten Kind um dein eigenes oder ein Pflegekind handeln muss. Das bedeutet auch, dass du die Kosten für Stief- oder Enkelkinder nicht absetzten kannst. 

Auch ist wichtig, dass das Kind zu deinem Haushalt gehören muss, was gegeben ist, wenn das Kind dauerhaft bei dir wohnt. Bei getrennten oder geschiedenen entscheidet sich diese Frage danach, wo das Kind gemeldet ist. 

Eine weitere Bedingung bezieht sich auf das Alter des Kindes und besagt, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf, was auch bedeutet, dass du deine Aufwendungen auf den Tag genau aufteilen musst, wenn dein Kind in diesem Jahr 14 Jahre alt geworden ist. Diese Grenze spielt bei körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen keine Rolle, wenn diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sind.

Sollten all diese Bedingungen erfüllt sein, kannst du die Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, dazu trägst du die vollen Kosten in der Anlage Kind in deiner Steuererklärung ein, wobei für jedes Kind eine eigene Anlage ausgefüllt werden muss. Solltest du nicht auf die Erstattungen des Finanzamtes warten wollen, kannst du auch einen Freibetrag beantragen, wodurch weniger Lohnsteuer bei deiner Gehaltsabrechnung einbehalten wird und du ein höheres Nettogehalt hast.

Welche Kriterien schließen das Absetzen von der Steuer generell aus?

Solltest du dich beispielsweise Haushalts-Interna auf eine Betreuung deiner Kinder geeinigt haben, ist ein Abzug generell nicht möglich. Darunter fällt auch, wenn ein Kinder-betreuender Partner, oder die Oma mit Dir und deinem Kind in einer ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenwohnt oder das Kind woanders wohnt und die Person Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat. 

Auch wenn dein Kind das 14. Lebensjahr überschritten hat, kannst du Betreuungskosten absetzen. Diese Kosten müssen dann als haushaltsnahe Dienstleistungen geführt werden.

Welche Art der Betreuungskosten kannst du in deiner Steuererklärung absetzen und welche nicht?

Beispiele für absetzbare Betreuungskosten sind:

– Das Gehalt einer Kinderpflegerin, einer Hilfe im Haushalt oder einer Person zur Beaufsichtigung bei Schulaufgaben.

– Die Kosten für eine Unterbringung in einem Kindergarten, Kinderhort oder anderen Ganztagspflegestellen

– Oder auch die Kosten für eine Tagesmutter, einer Wochenmutter oder die Unterbringung in einem Internat.

Beispiele für nicht absetzbare Aufwendungen sind:

– Kosten für Sport- oder Freizeitbeschäftigungen, darunter fallen auch Klassenfahrten oder Ferienlager.

– Ausgaben für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, wie Zeichenunterricht, Musikunterricht oder Sportvereine.

– Die Verpflegung des Kindes oder Unterricht wie Nachhilfe, Schulgeld und andere schulische Kosten.

Die oben genannten Beispiele gelten für das Finanzamt nicht als Kinderbetreuung und können deswegen nicht abgesetzt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit Unterrichtskosten über eine andere Kategorie abzusetzen. Schulgeld, welches für eine private oder eine Schule in freier Trägerschaft aufgewendet wird, kann zwar nicht als Betreuungsgeld, aber als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese werden ebenfalls in der Anlage Kind eingetragen.

Welche Nachweise benötigst du, damit du Geld über Deine Steuererklärung wiederbekommst?

Die wichtigste Regel, damit du Geld über deine Steuererklärung wiederbekommst, ist eine Rechnung oder ein Gebührenbescheid, welcher auf deinen Namen ausgestellt ist. Die Summe der Rechnungen müssen auf das Konto des Betreuers überwiesen werden, weil das Finanzamt alle Transaktionen mit Bargeld oder Barschecks nickt berücksichtigt. 

Einsenden musst du die Nachweise nicht eigenständig, denn das Finanzamt fordert die Belege zu einem gegebenen Zeitpunkt ein. Solltest du selbst Arbeitgeber von Betreuungspersonen sein und keinen anderen Dienstleiter, wie eine Vermittlung beauftragen, musst du auf die Nachfrage des Finanzamtes auch den Arbeitsvertrag der beschäftigten Person vorlegen.

Welche Sonderfälle gibt es zu beachten?

Ein nicht selten auftretender Sonderfall ist die Beauftragung eines nahen Angehörigen. Darunter fallen beispielsweise die, Schwiegermutter, die Mutter oder die Großeltern, welche auf entgeltlicher Basis Dein Kind betreuen. Bei diesem Sonderfall ist es besonders wichtig Vereinbarungen, wie Bezahlung und zu leistende Stunden vertraglich festzuhalten, damit diese zum einen tatsächlich umgesetzt werden und das Finanzamt einen Nachweis für die erbrachten Leistungen erhalten kann.

Auch eine Erstattung der Fahrtkosten ist möglich, wenn ein naher Angehöriger unentgeltlich auf den Nachwuchs aufpasst. Diese Vereinbarung sollte erneut in schriftlicher und vertraglicher Form festgehalten werden, damit Beteiligte im Nachhinein alle wichtigen Informationen nachvollziehen können. Betreut ein naher Angehöriger nun regelmäßig ein Kind, kann dieser für jeden gefahrenen Kilometer beispielsweise 30 Cent als Aufwandsentschädigung erhalten. Wichtig ist auch hier das die betreuende Person eine Rechnung ausstellt und Du diese anschließend per Überweisung begleichst. Nur dann ist es möglich, dass du die erstatteten Fahrtkosten auch als Kinderbetreuungskosten absetzten kannst.

Des Weiteren ist auch eine Aufteilung der Kosten bei verschiedenen Leistungen möglich. Auch hier gilt wieder eine Belegpflicht, auf welchem die Kosten für die Betreuung der Kinder niedergeschrieben ist. Nur solche Angaben sind absetzbar, wenn sie ebenfalls per Überweisung abgewickelt wurden. 

Ein gutes Beispiel für diesen Sonderfall ist die Beschäftigung eines Au-pair, welcher sowohl im Haus als auch bei der Kinderbetreuung tätig ist. Teile hier alle anfallenden Kosten gründlich auf und überweise das erarbeitete Geld des Au-pair auf jeden Fall auf dessen Konto, denn auch hier gilt, dass Barzahlung und Schecks nicht vom Finanzamt anerkannt werden.

Bildnachweis: Envato Elements 
Facebook
Twitter
WhatsApp
Email

Betreuung anfragen

Um unsere Verfügbarkeit abzufragen, wähle einfach die gewünschten Daten im Kalender aus. 

Du brauchst kurzfristig Unterstützung? Dann melde dich bitte direkt telefonisch bei uns unter 0211 – 158 766 33.

Betreuungsanfrage


Persönliche Angaben

Die folgenden Angaben benötigen wir, um die unser Angebot zuzusenden oder dich bei Rückfragen zu kontaktieren. Bitte fülle alle Felder aus.