Worauf achten bei der Auswahl des Babysitters?

Worauf achten bei der Auswahl des Babysitters?

Kinderbetreuung ist Vertrauenssache. Wer für sein Kind eine vertrauensvolle Betreuung sucht, sollte einige Dinge beachten, damit schnell ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann.

Freude an der Arbeit

Am allerwichtigsten ist natürlich die Freude am Umgang mit Kindern, die Zuverlässigkeit und vor allem die altersgemäße Betreuung. Nur wer seinen Job gerne macht ist auf lange Sicht eine vertrauenswürdige Betreuungsperson.

Fachkentnisse

Sind die Kinder noch sehr klein, sollte er oder sie wissen, wie ein Säugling gewickelt und gefüttert und ein schreiendes Kind beruhigt werden kann. Bei älteren Kindern müssen Babysitter auch in Trotzphasen die Ruhe bewahren und gute Lösungsvorschläge, Spielideen etc. parat haben. Erste-Hilfe-Kenntnisse sind auf jeden Fall zu empfehlen, falls sich das Kind verschluckt oder verletzt. 

Kennenlerntermin

Um im Vorfeld schon zu schauen, ob die Chemie zwischen Kind und Betreuungsperson passt, empfiehlt sich ein Kennenlerntermin. So können sich alle in Anwesenheit der Eltern kennenlernen und Vertrauen aufbauen. Das nimmt Kindern die Ängste vor dem Alleinesein, wenn Mama oder Papa einmal nicht da sind. 

Eingewöhnungsphase einplanen

Du bist dir sicher, dass es passen könnte und hast schon einen wichtigen Termin vor Augen, an dem du dein Kind betreut wissen möchtest? Dann lass dein Kind am besten schon im Vorfeld einmal für einen kurzen Zeitraum mit der Betreuungsperson alleine spielen. Gelingt die Generalprobe, kannst du fast sicher sein, dass der wichtige Termin nicht von Anrufen unterbrochen wird.

Gesetzliche Vorgaben beachten

Wenn du regelmäßig die gleichen Personen mit der (bezahlten) Betreuung deines Kindes beauftragst, musst du sie im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens als „geringfügig Beschäftigte“ anmelden, denn sie gelten damit automatisch als Haushaltshilfen. Bedeutet aber auch, dass deine Betreuungsperson Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

Zusätzlich trägst du dafür sorge, dass er oder sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet ist (und zahlst auch die Beiträge dafür, die ca. 1,6% des Honorars ausmachen).

Bildnachweis: BillionPhotos.com / Adobe Stock

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